Alle Kinder, deren Hauptwohnsitz sich in der Gemeinde Geraberg befindet, können bei Bedarf in die Kindertagesstätte aufgenommen werden.
Für Kinder, die ihren Wohnsitz in Geraberg haben, besteht ein Rechtsanspruch auf Aufnahme ab dem 1. Lebensjahr. Die Gemeinde ist verpflichtet, die erforderlichen Plätze innerhalb von 6 Monaten nach erfolgter Anmeldung bereitzustellen. Für Kinder unter einem Jahr regelt sich die Aufnahme nach Platzkapazität und familiärer Situation.
Weiterhin können nach Anmeldung und Absprache mit dem Bürgermeister, Kinder aus anderen Gemeinden aufgenommen werden (Wunsch – und Wahlrecht der Eltern).
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